EU-Verbraucherrecht

Gesetzliche Gewährleistung

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie beim Kauf von Waren innerhalb der Europäischen Union umfangreiche gesetzliche Rechte. Nachfolgend finden Sie die offizielle Mitteilung der EU-Kommission zu Ihren Gewährleistungsrechten.

Offizielle EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung gemäß EU-Verordnung 2025/1960

Ihre Rechte im Überblick

Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Entspricht die gekaufte Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf:

  • Kostenlose Nachbesserung (Reparatur) oder kostenlose Ersatzlieferung
  • In bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Rechnung, Quittung oder einen Kontoauszug.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter info@autohaus-wilke.de oder telefonisch unter +49 391 6357777.

Besonderheiten bei Gebrauchtfahrzeugen

Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Die konkreten Fristen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Kaufvertrag und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu Ihren Verbraucherrechten in der EU erhalten Sie direkt bei der Europäischen Kommission:

europa.eu/youreurope/garantien →